AGB der NaturalStone Hofmann
1.
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1.
Alle Aufträge für Verkauf und Lieferungen werden
aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt.
1.2.
Durch die Auftragserteilung anerkennt der
Bezüger die Gültigkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.3.
Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn
sie von der NaturalStone Hofmann schriftlich bestätigt worden sind.
2.
Preise
2.1.
Die Preise verstehen sich, besondere
Vereinbarungen vorbehalten, netto ab Tessin, exkl. Mehrwertsteuer. Die Preise
enthalten keine Kosten für Verpackung, Transport oder ggf. eine
Transportversicherung.
2.2.
Bezüge unter 500.- erfolgen ausschliesslich
gegen Barzahlung.
3.
Lieferzeit
3.1.
Lieferfristen laufen erst ab Erhalt aller
Unterlagen welche wir für die Ausführung Ihres Auftrages benötigen.
3.2.
Verspätungen wegen Ereignissen höherer Gewalt,
Streicks, Betriebsstörungen, Transporthindernissen, Schwierigkeiten bei den
Brucharbeiten, Rohmaterialmangel, lassen keine Haftung unsererseits entstehen
und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag.
4.
Lieferung
4.1.
Die Lieferung (auch Franko-Lieferungen), der
Ablad sowie eventuelle direkte Versetzarbeiten erfolgen in allen Fällen auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers.
4.2.
Wartezeiten, die zum Beispiel beim Abladen
entstehen oder Umdisponierungen oder ähnliches (unvollständige Aufzählung),
werden verrechnet.
4.3.
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr
des Abnehmers, auch bei Frankolieferungen. Die Ware ist bei Ankunft auf
Transportschäden zu überprüfen und ein vom Fahrer unterzeichnetes Protokoll
aufzunehmen.
4.4.
Bei Platten unter 4cm Dicke in Verschlägen sind
bis 5% Bruch zu akzeptieren.
4.5.
Der Ablad, oder zusätzliche Abladestellen werden
nach Aufwand verrechnet.
4.6.
EUR-Paletten sind uns sofort zurück zu geben.
Ansonsten werden diese mit 25.- in Rechnung gestellt. Einwegpaletten sind im
Preis inbegriffen und werden nicht zurück genommen.
4.7.
Material welches zum Verpacken der Ware (z.B.
Eisenbänder, Styropor etc.) verwendet wurde wird nicht zurück genommen.
5.
Beanstandungen
5.1.
Reklamationen über Menge, Qualität oder
Bearbeitung sind raschmöglichst, spätestens aber innert 5 Arbeitstage
anzubringen.
5.2.
Bei nach Gewicht gerechneten Ware ist eine
Toleranz von +/- 10% gegenüber der bestellten Menge möglich.
5.3.
Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen
versetzt, verbunden, vermischt oder weiter bearbeitet werden.
5.4.
Mit der Reklamation sind dem Verkäufer
ausreichende Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen.
5.5.
Weist der Käufer einen Sachmangel nach, so
leistet der Verkäufer Ersatz in Form einer mängelfreien Ware.
5.6.
Erfordern erhebliche Mängel die Rücknahme ganzer
Sendungen, muss die Beanstandung vor dem Abladen erfolgen.
5.7.
Über den Materialwert fehlerhafter Stücke
hinausgehende Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.
5.8.
Ansprüche des Kunden auf einen Schadenersatz für
Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind
ausgeschlossen.
5.9.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die
Natursteine in Farbe und Struktur je nach dem Material stark von Mustern
abweichen können. Die Musterkonformität muss vor dem Versetzen geprüft werden.
5.10. Bei
gespaltenen Gesteinen sind bis 10% der Platten mit Flächenunregelmässigkeiten
und Kantendefekten zu akzeptieren.
5.11. Die
schweizerische Normen (VSS, SIA) gelten nur für Schweizermaterial, für ausländische
Steine ist die handelsübliche Qualität massgebend.
5.12. Besondere
Eigenschaften eines Materials (z.B. Frostsicherheit) gelten nur als
zugesichert, wenn wir sie in unserer Preisliste aufgeführt oder sonst wie
schriftlich bestätigt haben.
5.13. Schadhaftes
Material muss zur Abklärung aufbewahrt und ggf. einem von uns beauftragten
Experten zugänglich gemacht werden.
5.14. Beanstandungen
der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur
termingerechten Zahlung.
5.15. Werden
die Reklamationsfristen überschritten erlischt ein möglicher Anspruch auf
Ersatz.
6.
Die Natur haftet nicht
6.1.
Farbabweichungen ohne Beeinträchtigung der
sonstigen Eigenschaften der Ware stellen keinen Sachmangel dar.
6.2.
Der nach der Verfugung entstehende Kunstharzfilm
an der Steinoberfläche sowie mögliche Verfärbungen durch Wassereinfluss oder
während des Abwitterungsprozess sowie Risse im Mörtel stellen keine Mängel dar.
7.
Haftung
7.1.
Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dergleichen
der Firma NaturalStone Hofmann sind in jedem Fall unverbindlich. Sie befreien
den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung, ob die Ware für den vorgesehenen
Zweck am vorgesehenen Ort geeignet ist. Dies gilt zum Beispiel für statische
Berechnungen, Planungsleistungen oder ähnliches.
7.2.
Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung,
fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei
natürlicher Abnützung oder übermässiger Beanspruchung oder Verschmutzung,
Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem
Baugrund, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen
ist jede Haftung der NaturalStone Hofmann ausgeschlossen.
7.3.
Entstehen aus obigen Punkten Unfälle, wird von
der NaturalStone Hofmann jede Haftung abgelehnt.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1.
Vom Kunden bestelltes Material bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum der NaturalStone Hofmann.
9.
Zahlungsbedingungen
9.1.
Die Rechnungen werden als PDF-Datei per Mail
zugestellt. Alternativ kann die Rechnung auch über den Papierweg und per Post
zugestellt werden.
9.2.
Rechnungen sind zahlbar in 10 Tagen rein netto.
9.3.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Mahngebühren
ein Verzugszins erhoben der ab Rechnungsdatum bis Zahlungseingang berechnet
wird.
9.4.
Der Verzugszins beträgt 9.9% des
Rechnungsbetrags mindestens jedoch CHF.50.-.
9.5.
Anfallende Inkasso und Mahngebühren inklusive
daraus entstehende Umtriebe werden dem Kunden verrechnet.
10.
Schlussbestimmungen
10.1. Anders
lautende Bestimmungen des Kunden werden nur als verbindlich anerkannt, wenn
diese von der NaturalStone Hofmann schriftlich bestätigt wurden.
10.2. Es
gilt immer die jeweils neuste Fassung dieser AGB. Der Kunde sollte sich vor
Vertragsabschluss selbst über den jeweils neusten Stand der AGB erkundigen.
10.3. Ist
ein oder mehrere Punkte der AGB oder anderen schriftlichen Vereinbarung
nichtig, so bleiben alle anderen Punkte weiterhin gültig. Der nichtige Punkt
ist durch einen rechtswirksamen Ersatz, der dem Sinn des nichtigen Punkt so
nahe wie möglich kommt zu ersetzen.
10.4. Im
Weiteren gelten die kantonalen Gesetze des Kanton Tessin und die
eidgenössischen Gesetze der Schweiz.
10.5. Gerichtsstand
ist Bellinzona. Die NaturalStone Hofmann ist berechtigt, den Kunden auch an
seinem Domizil zu belangen.
Arbedo, 3. Januar 2008
NaturalStone Hofmann